Dieser Endanwender-Lizenzvertrag („Vertrag”)
stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen als natürlicher oder
juristischer Person einerseits und der Raser Abwehr Ltd. und seinen
verbundenen Unternehmen („RaserAbwehr”) andererseits dar.
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SIE BITTE VOR DEM DOWNLOAD DER GESCHÜTZTEN SOFTWARE VON RASERABWEHR
(die „SOFTWARE”), VOR DEM ERWERB EINES LIZENZSCHLÜSSELS FÜR DIE SOFTWARE
ODER VOR DER BENUTZUNG DER SOFTWARE DIESE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
SORGFÄLTIG DURCH.
DIE SOFTWARE IST
URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. FÜR DIE SOFTWARE WIRD IHNEN IM RAHMEN DIESES
VERTRAGS EINE LIZENZ ERTEILT, SIE WIRD IHNEN JEDOCH NICHT VERKAUFT.
DURCH DAS HERUNTERLADEN DER SOFTWARE ODER DIE ANNAHME EINES
LIZENZSCHLÜSSELS FÜR DIE SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN
VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN, IHN ANNEHMEN UND SEINE
BESTIMMUNGEN ALS FÜR SIE BINDEND ANERKENNEN. SOLLTEN SIE NICHT GEWILLT
SEIN, DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS ALS FÜR SICH BINDEND ZU
BETRACHTEN, DANN KLICKEN SIE BITTE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „NICHT
AKZEPTIEREN“ UNTEN, BEENDEN SIE DEN DOWNLOAD-VORGANG UND NEHMEN SIE VOM
ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE ODER VON IHRER BENUTZUNG ABSTAND. DIESER
VERTRAG STELLT DIE GESAMTHEIT DER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN IHNEN UND
RASERABWEHR BEZÜGLICH DER SOFTWARE DAR. ER ERSETZT ETWAIGE, DIE SOFTWARE
BETREFFENDE FRÜHERE ANGEBOTE, ZUSAGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN
IHNEN UND RASERABWEHR ODER EINEM VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND TRITT AN
DEREN STELLE.
1. Lizenz
•.1.1. Erteilung einer Lizenz.
RaserAbwehr erteilt Ihnen hiermit eine einzelne, limitierte, nicht
exklusive und nicht übertragbare Lizenz (Nutzungsrecht) zur Benutzung
der Software ausschließlich in geschützter „Adobe Air Objectcode“-Form
sowie zur Nutzung der der Software beiliegenden
Benutzerhandbücher/videos („Dokumentation”) im Rahmen der Ermächtigung
aus diesem Vertrag. Sie nehmen diese hiermit an. Für die Zwecke dieses
Vertrags umfasst der Ausdruck „Software” sämtliche von RaserAbwehr
vorgenommenen und den Endanwendern über die Internetseiten von
RaserAbwehr zur Verfügung gestellten Aktualisierungen, Erweiterungen,
Änderungen, Revisionen oder Einfügungen der Software oder der
Dokumentation. Ungeachtet der vorhergehenden Bestimmung ist RaserAbwehr
in keiner Weise zur Lieferung von Aktualisierungen, Erweiterungen,
Änderungen, Revisionen oder Einfügungen der Software verpflichtet.
•.1.2. Nutzungsumfang.
Sie dürfen ein Exemplar der durch einen Lizenzschlüssel aktivierten
Software auf einem einzelnen von Ihnen gemieteten, in Ihrem Eigentum
befindlichen oder anderweitig durch Sie kontrollierten (virtuellen oder
physischen) Server benutzen. Wenn Sie mehrere Lizenzschlüssel für die
Software haben, können Sie so viele Exemplare der Software anfertigen
und benutzen, als Sie Lizenzschlüssel besitzen. Für die Zwecke dieses
Vertrags bedeutet der Ausdruck „Benutzung” der Software das Laden der
Software in den temporären oder permanenten Speicher eines Computers.
Die Software darf weder an eine größere Anzahl von Computern verteilt,
noch auf einer größeren Anzahl benutzt werden, als Sie Lizenzschlüssel
besitzen. Bei der Benutzung der Software oder ihrer Verteilung an
mehrere Anwender haben Sie darauf zu achten, dass die Anzahl der
Anwender die von Ihnen erworbene Anzahl von Lizenzschlüsseln nicht
übersteigt, da Sie sonst diesen Vertrag verletzen.
•.1.3. Kopien und Änderungen.
Sie dürfen weder die Software, noch die Ihnen übergebenen
Lizenzschlüssel rückwärtsentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder
anderweitig übersetzen. Auch dürfen Sie weder die Software noch Ihnen
übergebene Lizenzschlüssel verändern oder anpassen. Sie dürfen von der
Software, der Dokumentation und von den Ihnen übergebenen
Lizenzschlüsseln je eine (1) Kopie ausschließlich für Sicherungs- und
Archivierungszwecke anfertigen. Alle diese Kopien der Software, der
Dokumentation und der Lizenzschlüssel haben etwaige Urheberrechts- oder
Schutzhinweise zu tragen, mit denen dieses Material versehen war, als
Sie es zum ersten Mal erhielten. Soweit in diesem Absatz nicht
anderweitig vorgesehen, dürfen weder von Ihnen noch von anderen unter
Ihrer Aufsicht oder mit Ihrer Ermächtigung handelnden Personen Kopien
der Software, der Dokumentation, der Lizenzschlüssel oder von Teilen
derselben angefertigt werden.
•.1.4. Übertragung von Rechten.
Sie dürfen die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte an der
Software, der Dokumentation oder der Lizenzschlüssel nur nach vorheriger
schriftlicher Einwilligung seitens RaserAbwehr in Unterlizenz an Dritte
vergeben, vermieten, verleasen oder verleihen.
2. Gewerbliche Schutzrechte und Vertraulichkeit
•.2.1. Nutzungserfassung, Lizenzverstöße und Rechtsbehelfe.
RaserAbwehr behält sich das Recht vor, Daten über die Benutzung des
Schlüssels, insbesondere Lizenzschlüsselnummern, Rechner-IP-Adressen,
und andere als relevant erachtete Angaben und Daten zu erfassen, mit
denen sichergestellt werden kann, dass Produkte den Bedingungen dieses
Endanwender-Lizenzvertrags entsprechend benutzt werden. RaserAbwehr
untersagt ausdrücklich die gleichzeitige Mehrfachinstallation
lizenzierter Produkte und Überschreitung der maximalen Rechner-Anzahl
ohne vorherige schriftliche Einwilligung seitens RaserAbwehr. Jede
unbefugte Benutzung wird von RaserAbwehr als Verletzung des
Endanwender-Lizenzvertrags angesehen. RaserAbwehr behält sich das Recht
vor, Verletzungen wie die unbefugte Nutzung von Lizenzschlüsseln
unmittelbar bei Feststellung durch Belastung der für den ursprünglichen
getätigten Einkauf verwendeten Kreditkarte/Zahlugnsmittel mit dem
jeweils geltenden Listenpreis oder durch andere erforderliche Mittel zu
beheben. Sie akzeptieren dies hiermit und sagen zu, die Übertragung der
für die Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Daten nicht
elektronisch oder anderweitig zu blockieren. Eine Blockierung der für
die Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Daten gilt als Verletzung
dieses Vertrags und mündet in dessen fristloser Kündigung nach Abs. 4.
•.2.2. Automatische Aktualisierung und Ablauf der Lizenz.
Ihre Lizenz ist möglicherweise mit einem Ablaufdatum versehen, das zum
Erlöschen der Lizenz führen kann. Bei permanenten (nicht gemieteten)
Lizenzschlüsseln aktualisiert sich die Lizenz automatisch, es sei denn,
RaserAbwehr stellt fest, dass eine Lizenz unter Verletzung der
Bestimmungen dieses Vertrags genutzt wird. Falls Ihr Lizenzschlüssel
gestohlen wird oder Sie eine missbräuchliche oder widerrechtliche
Verwendung Ihrer Lizenz außerhalb Ihrer Kontrolle vermuten, haben Sie
RaserAbwehr davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es wird dann an
Sie eine Ersatzlizenz ausgestellt; die fragwürdige Lizenz wird
terminiert. Bei gemieteten Lizenzen müssen Ihre monatlichen Zahlungen
für den einzelnen Monat vor dem Ablaufdatum bei RaserAbwehr eingegangen
sein, damit die Aktualisierungen der Lizenz durchgeführt werden können.
Um dies zu vereinfachen, sieht RaserAbwehr Warnmeldungen über den Ablauf
der Lizenzen in der Produktschnittstelle vor, sofern sich Probleme
ergeben sollten, die schließlich zu einem Erlöschen der Produktlizenz
führen würden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich bezüglich eines
Ihrer Überzeugung nach unangebrachten potenziellen Erlöschens an
RaserAbwehr zu wenden. RaserAbwehr haftet nicht für Schäden oder Kosten,
die Ihnen in Verbindung mit dem Ablauf von Lizenzen entstehen.
•.2.3. Schutzrechte an Software und Marken.
Sie erkennen an und bestätigen, dass die Software und Dokumentation von
RaserAbwehr eigenentwickelt wurden und durch das Urheberrecht von
Deutschland sowie durch internationale Verträge geschützt sind. Was Ihr
Verhältnis zu RaserAbwehr betrifft, bestätigen Sie außerdem, dass
RaserAbwehr jetzt und weiterhin Inhaberin sämtlicher Rechte an der
Software und der Dokumentation ist und bleibt, insbesondere an den mit
diesen verbundenen geistigen Eigentumsrechten im Rahmen von
Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- oder Markengesetzen. Durch
diesen Vertrag wird Ihnen keine Inhaberschaft an der Software oder der
Dokumentation sondern lediglich ein eingeschränktes, den Bedingungen
dieses Vertrags entsprechend widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt.
Alle von RaserAbwehr in Verbindung mit der Software oder mit den von
RaserAbwehr erbrachten Dienstleistungen verwendeten Handels- oder
Dienstleistungsmarken sind Eigentum von RaserAbwehr. Durch diesen
Vertrag werden Ihnen keine Rechte, Lizenzen oder Anteile an diesen
Marken übertragen, auch dürfen Sie keine Rechte, Lizenzen oder Anteile
an Marken, Wörtern oder Entwürfen geltend machen, die diesen Marken
gleichen oder täuschend ähnlich sind.
•.2.4. Vertraulichkeit.
Sie dürfen nur bevollmächtigten Anwendern, die im Besitz rechtmäßig
erhaltener Lizenzschlüssel sind, die Nutzung der Software oder Einsicht
in die Dokumentation gewähren. Soweit durch diesen Vertrag nicht
ausdrücklich ermächtigt, dürfen Sie Dritten weder die Software, noch die
Dokumentation oder einen Lizenzschlüssel zur Verfügung stellen. Sie
werden nach besten Kräften bemüht sein, mit RaserAbwehr bei der
Feststellung und Verhinderung unbefugter Benutzung, der Anfertigung von
Kopien oder Preisgabe der Software, der Dokumentation oder von Teilen
derselben zusammenzuarbeiten und RaserAbwehr dabei zu unterstützen.
3. LizenzgebührenDiese
Software steht Ihnen nach Erhalt eines oder mehrerer Lizenzschlüssel
zur Benutzung zur Verfügung. Nach Annahme dieses Vertrags können Sie
durch Zahlung der erforderlichen Lizenzgebühren unter Zuhilfenahme des
auf der Website von RaserAbwehr dargestellten Verfahrens einen oder
mehrere Lizenzschlüssel anfordern. Die von Ihnen gezahlten
Lizenzgebühren verstehen sich als Gegenleistung für die im Rahmen dieses
Vertrags erteilte Lizenz. Lizenzgebühren werden von RaserAbwehr nicht
zurückerstattet. Mit der Annahme dieses Vertrags erkennen Sie in vollem
Umfang an, dass Ihnen nach erfolgter Zahlung der Lizenzgebühr kein
Regress zur Rückerstattung irgendeines Anteils an diesen Gebühren
zusteht.
4. Laufzeit und KündigungDieser
Vertrag ist nach der Annahme durch Sie oder nach dem Herunterladen der
Software, dem Zugriff auf diese und nach ihrer Benutzung durch Sie als
ausdrücklich angenommen zu werten. Der Vertrag behält seine Wirksamkeit,
solange Sie im Besitz eines gültigen Lizenzschlüssels sind oder der
Vertrag gekündigt wird, was ebenfalls zum sofortigen Erlöschen Ihres
Nutzungsrechts führt. Ungeachtet aller anderen Rechte endet dieser
Vertrag automatisch in jenen Fällen, in denen Sie die in diesem Dokument
beschriebenen Einschränkungen oder anderen Vorgaben nicht einhalten.
Falls Sie die Software mieten, jedoch die entsprechenden Lizenzgebühren
nicht bezahlen, ist RaserAbwehr berechtigt, die Ihnen überlassene Lizenz
abzuschalten. Sie können diesen Lizenzvertrag jederzeit wie folgt
kündigen: (i) durch schriftliche Mitteilung Ihrer Entscheidung zur
Kündigung des Vertrags an RaserAbwehr und (ii) entweder durch Rückgabe
der Software, Dokumentation sowie sämtlicher Kopien derselben und aller
erhaltenen Lizenzschlüssel an RaserAbwehr oder durch Vernichtung dieses
gesamten Materials und Erbringung eines schriftlichen Nachweises dieser
Vernichtung an RaserAbwehr. Bei Verletzung einer Bestimmung dieses
Vertrags durch Sie kann RaserAbwehr diesen Lizenzvertrag durch
schriftliche Mitteilung Ihrer Verletzung und der Entscheidung von
RaserAbwehr zur Beendigung dieses Vertrags kündigen. Sie sagen zu, nach
Kündigung dieses Vertrags durch RaserAbwehr entweder Software,
Dokumentation, alle Kopien derselben und sämtliche erhaltenen
Lizenzschlüssel an RaserAbwehr zurückzureichen oder das gesamte Material
zu vernichten und RaserAbwehr einen schriftlichen Nachweis dieser
Vernichtung zu erbringen.
5. Rechtsbehelfe, Haftungsfreistellung
•.5.1.
Wenn Sie Kenntnis von einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung
oder Piraterie der Software erhalten oder wenn gegen Sie in Verbindung
mit Ihrer Benutzung der Software von einer anderen Partei als
RaserAbwehr eine Verletzungs- oder Piraterieklage erhoben wird, haben
Sie RaserAbwehr von der Verletzung, Piraterie oder Klage unverzüglich zu
informieren. RaserAbwehr wird nach alleinigem Ermessen entscheiden, ob
und welche Maßnahme das Unternehmen bezüglich des Vorgenannten
unternehmen wird; auch wird RaserAbwehr die Abwehr und die Kosten eines
solchen Verfahrens übernehmen (ausgenommen in jenem Umfang, in welchem
dieser Streitfall oder diese Kosten durch etwaige(s) Fahrlässigkeit,
vorsätzliches Fehlverhalten oder Veränderung der Software Ihrerseits
verursacht wurden). Sollte ein zuständiges Gericht feststellen, dass die
den Bestimmungen dieses Vertrags gemäße Benutzung der Software Rechte
Dritter verletzt, besteht Ihr alleiniger Rechtsbehelf darin, dass
RaserAbwehr nach eigener Wahl (i) Ihnen das Recht zur Benutzung der
Software verschafft oder (ii) die Software dergestalt abändert, dass
keine Verletzung mehr besteht.
•.5.2.
Sie werden RaserAbwehr, deren Tochtergesellschaften und verbundene
Unternehmen sowie sämtliche leitenden Angestellten, Direktoren und
Mitarbeiter derselben von allen Kompensationsansprüchen, Verfahren,
Haftungsgründen, Verlusten, Schadensersatzforderungen,
Gerichtsbeschlüssen, Auferlegung von Kosten, Auslagen, insbesondere von
angemessenen Rechtsanwaltskosten (gemeinschaftlich
„Kompensationsansprüchen”), welche aus der Benutzung der Software durch
Sie, durch eine mit Ihnen verwandte Partei oder durch eine mit Ihrer
Vollmacht handelnde Partei in einer im Rahmen dieses Vertrags nicht
ausdrücklich genehmigten Art und Weise entstehen, auf eigene Kosten
freistellen und schadlos halten.
6. HaftungsausschlussDIE
SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR” LIZENZIERT;
RASERABWEHR SCHLIESST SÄMTLICHE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE KONKLUDENTE
GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, IN DEM VOM GESETZ ZULÄSSIGEN UMFANG AUS. OHNE DAS
VORHERGEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, LEHNT RASERABWEHR AUSDRÜCKLICH JEDE
GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT ODER
DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI ABLÄUFT.
SIE ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, MIT DER
DAS BEABSICHTIGTE ERGEBNIS ERREICHT WERDEN SOLL, SOWIE FÜR DIE DURCH
IHRE BENUTZUNG DER SOFTWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE. SIE ÜBERNEHMEN DAS
GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND DER LEISTUNG DER SOFTWARE.
7. HaftungsbeschränkungDIE
GESAMTHAFTUNG SEITENS RASERABWEHR IHNEN ODER EINER MIT IHNEN VERWANDTEN
PARTEI GEGENÜBER FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN WELCHE AUS KLAGEN,
FORDERUNGEN ODER VERFAHREN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG
ENTSTEHEN, INSBESONDERE DIE HAFTUNGSFREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN VON
RASERABWEHR BEZÜGLICH DES GEISTIGEN EIGENTUMS, BESCHRÄNKT SICH AUF DIE
HÖHE DER VON IHNEN AN RASERABWEHR IM RAHMEN DIESES VERTRAGS BEZAHLTEN
LIZENZGEBÜHREN, WOBEI DIESE HAFTUNG IN IHRER GESAMTHÖHE FÜR ALLE
EINGETRETENEN HAFTUNGSFÄLLE DEN BETRAG VON EUR 1000 IN KEINEM FALL
ÜBERSTEIGT. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT FÜR ALLE VERFAHRENS- ODER
ANSPRUCHSURSACHEN IN IHRER GESAMTSUMME, INSBESONDERE BEI
VERTRAGSVERLETZUNG, GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG, HAFTUNGSFREISTELLUNG,
FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, FALSCHDARSTELLUNG UND BEI ANDEREN
DELIKTEN. IN KEINEM FALL HAFTET RASERABWEHR IHNEN ODER EINER MIT IHNEN
VERWANDTEN PARTEI FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN,
FOLGESCHÄDEN, MANGELFOLGESCHÄDEN, KONKRETE SCHÄDEN, ERWEITERTEN
SCHADENERSATZ, STRAFSCHADENERSATZ, STRAFEN ODER ENTGANGENE GEWINNE,
SELBST WENN RASERABWEHR AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN
WURDE.
8. Allgemeine Bestimmungen
•.8.1. Geltendes Recht und Wahl des Gerichtsstandes. Dieser
Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne
Rücksicht auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen, und ist diesem
entsprechend auszulegen. In Verbindung mit diesem Vertrag entstehende
Ansprüche oder Streitfälle sind den in Baden Württemberg gelegenen,
bundesstaatlichen Gerichten oder Bundesgerichten zu entscheiden. In dem
vom Gesetz zulässigen Höchstumfang stimmen Sie hiermit der sachlichen
und örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichten auf die
Einrede der sachlichen oder örtlichen Nichtzuständigkeit dieser
Gerichte.
•.8.2. Salvatorische Klausel.
Wird eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags von einer
gerichtlichen Instanz oder Verwaltungsinstanz in einer bestimmten
Situation als nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt, dann berührt eine
solche Erklärung die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden
Bedingungen in keiner Weise. Die Parteien sind sich darüber einig, eine
beanstandete Bedingung oder Bestimmung derart auszulegen, dass sie der
ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und im Einklang mit dem
anwendbaren Gesetz steht.
•.8.3. Überdauern des Vertrags.
Die §§ 2, 5, 6, 7 und 8 dieses Vertrags sowie sämtliche Absätze
derselben überdauern die Kündigung dieses Vertrags unabhängig vom
Kündigungsgrund und bleiben auf unbestimmte Zeit gültig und bindend.
•.8.4. Überschriften.
Die Überschriften der Paragraphen und Absätze in diesem Vertrag dienen
lediglich Verweiszwecken und haben keine Wirkung auf Bedeutung oder
Auslegung dieses Vertrags.
•.8.5. Verzichtsklausel.
Unterlässt eine Partei die Durchsetzung von im Rahmen dieses Vertrags
gewährten Rechten oder die Durchführung von Maßnahmen gegen die andere
Partei im Falle einer Vertragsverletzung, dann darf dies nicht als
Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder auf
spätere Maßnahmen im Falle zukünftiger Verletzungen betrachtet werden.
•.8.6. Änderungen.
RaserAbwehr behält sich das Recht vor, diesen Vertrag gelegentlich nach
ausschließlich eigenem Ermessen zu ändern/zu ergänzen. Bei
Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der jeweils aktuellen Version
dieses Vertrags ist die unter www.RaserAbwehr.de veröffentlichte Version
maßgeblich. Falls Sie an diesem Vertrag vorgenommene
Änderungen/Ergänzungen nicht annehmen, wird diese Lizenz nach Abs. 4
unverzüglich gekündigt.
•.8.7. Steuern.
Neben den vertraglich verlangten Lizenzgebühren zahlen Sie sämtliche
einschlägigen nationalen, bundesstaatlichen oder lokalen Umsatz-,
Verbrauchs-, Übertragungs- oder sonstigen Steuern und Abgaben,
ungeachtet ihrer Bezeichnung, die aufgrund der in diesem Vertrag
vorgesehenen Transaktionen auferlegt werden oder anfallen, ausgenommen
Ertragsteuern auf den Gewinn von RaserAbwehr. Sie erstatten RaserAbwehr
die Beträge aller dieser Steuern oder Abgaben, die RaserAbwehr aufgrund
dieser Transaktion direkt entstanden sind oder entstehen oder von
RaserAbwehr bezahlt wurden oder werden.